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Digitale Buchhaltung mit DATEV: E-Rechnungspflicht & Umstieg

Empfangspflicht für E-Rechnungen seit 2025, Versandpflicht ab 2027: So gelingt der GoBD-konforme Umstieg auf digitale Buchhaltung mit DATEV.

Ein Praxisleitfaden für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Buchhaltung jetzt zukunftssicher aufstellen wollen.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

• Empfangspflicht gilt bereits: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform.

• Versandpflicht kommt gestaffelt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro selbst E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt dies für alle B2B-Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand dauerhaft befreit.

• Der Effizienzgewinn ist real: Praxisbeispiele zeigen, dass ein durchgängig digitalisierter Buchhaltungsprozess mit DATEV Unternehmen online, Auftragswesen next, LODAS und Arbeitnehmer online den administrativen Zeitaufwand spürbar senken kann.

• Papier darf weg – aber nur mit Dokumentation: Das sogenannte ersetzende Scannen ist nach den GoBD zulässig, setzt aber eine schriftliche, lückenlose Verfahrensdokumentation voraus.

• Halbe Digitalisierung kostet oft mehr, als sie spart: Wird nur ein Teilprozess umgestellt, während der Rest analog bleibt, steigt der Bearbeitungsaufwand mitunter statt zu sinken.

Handlungsempfehlung: Nutzen Sie die verbleibenden Übergangsfristen aktiv für eine strukturierte, steuerlich begleitete Umstellung – statt kurz vor 2027 oder 2028 unter Zeitdruck zu handeln.

Warum digitale Buchhaltung 2026 keine Kür mehr ist

Die kaufmännische Verwaltung gleicht in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen noch immer einem zeitintensiven Hürdenlauf. Sie und Ihr Team verbringen wöchentlich zahlreiche Stunden mit administrativen Routinetätigkeiten, die keinen direkten Wertschöpfungsbeitrag leisten. Der klassische Workflow ist geprägt von Medienbrüchen: Eine per E-Mail eingehende PDF-Rechnung wird ausgedruckt, gelocht und in einen Pendelordner abgeheftet. Anschließend wird die Überweisung händisch ins Online-Banking-Portal übertragen, bevor der Aktenordner am Monatsende zur Steuerberatungskanzlei transportiert wird.

Wie viel Zeit ein einzelner Beleg in der manuellen Bearbeitung tatsächlich kostet, hängt stark vom Unternehmen und dem betrachteten Prozessschritt ab – Studien und Praxiswerte reichen von wenigen Minuten bis zu einer Viertelstunde und mehr pro Beleg, wenn Erfassung, Prüfung, Freigabe und Ablage zusammengerechnet werden. Bei einem wachsenden Belegvolumen summiert sich dieser Aufwand schnell auf mehrere Arbeitstage pro Monat – mit entsprechenden Personalkosten und einer erhöhten Fehleranfälligkeit bei der manuellen Dateneingabe.

Neben diesen internen Ineffizienzen wird der Modernisierungsdruck maßgeblich vom Gesetzgeber verschärft. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze als verbindlicher Standard etabliert. Bereits seit dem 1. Januar 2025 ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und rechtssicher verarbeiten zu können. Das bisher gängige Format der einfachen PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderung nicht mehr, da der Gesetzgeber maschinenlesbare, strukturierte Datensätze gemäß der EU-Norm EN 16931 fordert.

Für den aktiven Versand von E-Rechnungen gelten noch gestaffelte Übergangsfristen: Grundsätzlich dürfen alle Unternehmen Papier- oder PDF-Rechnungen (mit Zustimmung des Empfängers) noch bis Ende 2026 versenden. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verlängert sich diese Frist sogar bis Ende 2027. Größere Unternehmen müssen dagegen bereits ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Die Marktdynamik greift diesen Fristen bereits vielfach voraus: Große Auftraggeber und Konzerne fordern die E-Rechnung zunehmend als Voraussetzung für die Zusammenarbeit – ein spürbarer Sog auch auf kleinere Zulieferer und Dienstleister.

Die Frage für Sie als Mandant lautet damit nicht mehr, ob digitalisiert werden soll, sondern wie sich der Übergang von analogen Insellösungen zu einem durchgängigen, rechtssicheren und effizienten digitalen Ökosystem gestalten lässt, ohne das Tagesgeschäft zu gefährden.

Das DATEV-Ökosystem im Überblick

Um die regulatorischen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, braucht es eine Software-Infrastruktur, die alle kaufmännischen Disziplinen nahtlos miteinander verknüpft. Das Ökosystem der DATEV bietet dafür modulare, cloudbasierte Werkzeuge, die den gesamten Prozess vom Angebot bis zur Lohnabrechnung digital abbilden.

DATEV Unternehmen online (DUO): die digitale Kommandozentrale

DATEV Unternehmen online bildet das Fundament für die digitale Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Steuerberatungskanzlei. Es ersetzt den physischen Pendelordner vollständig und etabliert einen revisionssicheren Workflow.

• Zentrale Belegerfassung und KI-gestützte Erkennung: Eingangsrechnungen werden fortlaufend digitalisiert – per Scan-App auf dem Smartphone, per direkter Weiterleitung von E-Mails oder per automatisiertem Beleg-Upload. Die integrierte optische Zeichenerkennung (OCR) liest buchungsrelevante Daten wie Rechnungsnummer, Belegdatum, Beträge und Bankverbindungen aus und generiert einen Buchungsvorschlag.

• Integrierter Zahlungsverkehr: Fällige Rechnungen können direkt aus dem digitalen Beleg heraus zur Überweisung an die Bank freigegeben werden. Das eliminiert das fehleranfällige, manuelle Abtippen von IBANs und Beträgen im Online-Banking und hilft, Skontofristen zuverlässig zu wahren.

• GoBD-konforme Archivierung und Echtzeit-Transparenz: Jeder hochgeladene Beleg wird sofort manipulationssicher im Modul „Belege online“ archiviert und erfüllt damit die Vorgaben der GoBD. Da Ihre Steuerkanzlei simultan auf diese Daten zugreifen kann, entfallen lange Wartezeiten auf betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), und Rückfragen lassen sich direkt am Ursprungsbeleg klären.

DATEV Auftragswesen next: rechtssicheres Rechnungsmanagement

Für die Ausgangsseite der Buchhaltung ist DATEV Auftragswesen next die logische Erweiterung. Es handelt sich um ein cloudbasiertes Modul, das den gesamten Verkaufsprozess abdeckt und die Erfüllung der E-Rechnungspflicht unterstützt.

• E-Rechnungserstellung: Das System erzeugt Rechnungen in den maschinenlesbaren Formaten XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0), die der EU-Norm EN 16931 entsprechen, und versendet sie direkt aus der Anwendung heraus.

Phase Zeitraum Verpflichtung zur E-Rechnung (B2B Inland)
Phase 1 Ab 01.01.2025 Empfangspflicht für alle Unternehmen (inkl. Kleinunternehmer)
Phase 2 Ab 01.01.2027 Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro
Phase 3 Ab 01.01.2028 Generelle Versandpflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich (Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand befreit)

• Durchgängige Belegketten: Einmal erfasste Angebote lassen sich mit einem Klick in eine Auftragsbestätigung, einen Lieferschein und schließlich in eine finale Rechnung umwandeln. Individuelle Textbausteine, Layouts und Firmenlogos lassen sich flexibel hinterlegen.

• Nahtlose Kanzleianbindung: Jede erstellte Rechnung wird automatisch in DATEV Unternehmen online archiviert und Ihrer Steuerkanzlei als strukturierter Datensatz für die Finanzbuchhaltung bereitgestellt. Der manuelle Export von Rechnungsjournalen entfällt.

DATEV LODAS und Arbeitnehmer online: die moderne Lohnbuchhaltung

Die klassische Gehaltsabrechnung verursacht durch Druck, Kuvertierung und postalischen Versand spürbare Material- und Arbeitskosten. Durch das Zusammenspiel der Kanzleisoftware DATEV LODAS mit dem cloudbasierten Portal DATEV Arbeitnehmer online wird dieser Prozess digitalisiert.

• Digitale Bereitstellung statt Papierversand: Nach der Lohnabrechnung durch Ihre Steuerkanzlei werden Brutto-Netto-Abrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweise automatisch in das persönliche, digitale Postfach jedes Mitarbeitenden übertragen.

• Hohe Datenschutzstandards: Der Zugriff auf die Gehaltsdaten erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Mitarbeitende authentifizieren sich über eine Kombination aus Passwort und Zwei-Faktor-Authentifizierung, etwa über eine Authenticator-App.

• Weniger Rückfragen in der Personalabteilung: Da Beschäftigte jederzeit auf ihre Gehaltsdokumente zugreifen können – etwa für einen Kreditantrag oder die Steuererklärung –, sinkt die Zahl der Anfragen nach Verlustmeldungen oder Kopien spürbar.

Typische Fallstricke bei der Digitalisierung

Ein häufiger Irrglaube ist, dass die bloße Einführung einer Software automatisch zu effizienteren Prozessen führt. Werden ineffiziente, analoge Abläufe eins zu eins digitalisiert – etwa indem digitale E-Mail-Rechnungen zunächst ausgedruckt werden, um den Freigabestempel der Geschäftsführung zu erhalten, und anschließend wieder eingescannt werden –, kann sich der Bearbeitungsaufwand in der Buchhaltung paradoxerweise erhöhen, statt zu sinken.

Ein weiterer kritischer Fallstrick ist das sogenannte ersetzende Scannen. Viele Unternehmer vernichten Papieroriginale nach dem Einscannen vorschnell. Zwar ist die Vernichtung des Papiers nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) grundsätzlich zulässig, dies setzt jedoch eine ordnungsgemäße, schriftliche Verfahrensdokumentation voraus. Diese muss den gesamten Prozess von der Belegannahme über die Scankontrolle bis zur Archivierung lückenlos beschreiben. Fehlt diese Dokumentation bei einer Betriebsprüfung, kann die Finanzverwaltung die digitale Buchführung im Zweifel beanstanden, was empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Eine professionelle Begleitung bei der Systemeinrichtung ist daher unerlässlich.

Praxisbeispiel: Maschinenbau Förster GmbH aus Kiel

Um die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Prozessoptimierung zu verdeutlichen, betrachten wir die fiktive „Maschinenbau Förster GmbH“ aus Kiel unter der Leitung von Geschäftsführer Thomas Förster. Der Mittelständler beschäftigt 15 Mitarbeitende. Monatlich fallen rund 150 Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern an, während das Unternehmen selbst etwa 100 Ausgangsrechnungen an seine Kunden schreibt.

Das analoge Szenario (vorher): Bislang erstellte Herr Förster seine 100 Ausgangsrechnungen manuell in Word und Excel. Nach Export als PDF, Verfassen einer E-Mail und Ablage zur Überwachung der Zahlungseingänge investierte das Büro pro Rechnung rund fünf Minuten – monatlicher Aufwand: etwa 8,3 Stunden. Die 150 Eingangsrechnungen wurden aus E-Mails ausgedruckt oder per Post entgegengenommen, in physische Ordner sortiert und später händisch in die Überweisungsmaske der Bank übertragen; vor dem monatlichen Kanzleitermin mussten Kontoauszüge mit Rechnungen abgeglichen werden – Aufwand pro Beleg: rund vier Minuten, Gesamtaufwand: 10 Stunden. Für die rund 80 fälligen Überweisungen fielen weitere 2,6 Stunden an, für das Kuvertieren, Adressieren und Frankieren der 15 ausgedruckten Lohnabrechnungen 1,5 Stunden. Insgesamt summierte sich die Verwaltungszeit auf rund 22,5 Arbeitsstunden pro Monat. Zuzüglich Material-, Porto- und Fahrtkosten zur Kanzlei (insgesamt rund 50 Euro) ergaben sich bei einem angenommenen internen Stundensatz von 45 Euro monatliche Verwaltungskosten von rund 1.062,50 Euro.

Das digitale Szenario (nachher): Gemeinsam mit unserer Steuerkanzlei Kurczinski, Grünewald und Partner stellte Herr Förster die Prozesse um. Ausgangsrechnungen werden nun über DATEV Auftragswesen next per Klick aus dem Lieferschein generiert und als ZUGFeRD-Datei versendet – Zeitaufwand: rund zwei Minuten pro Beleg (3,3 Stunden gesamt). Eingangsrechnungen laufen zentral in ein E-Mail-Postfach, werden von der DATEV-KI ausgelesen und als Buchungsvorschlag in „Belege online“ hinterlegt; der Aufwand schrumpft auf rund 45 Sekunden für die visuelle Freigabe (1,9 Stunden gesamt). Die 80 Überweisungen werden direkt aus dem digitalen Beleg in DATEV Unternehmen online mit einem Klick ausgeführt (0,7 Stunden). Die Lohnabrechnungen sendet die Kanzlei medienbruchfrei über DATEV Arbeitnehmer online direkt auf die Smartphones der Belegschaft – der HR-Aufwand sinkt auf nahezu null. Die gesamte Verwaltungszeit fällt auf knapp 5,9 Stunden pro Monat. Die Systemkosten für die genutzten DATEV-Lizenzen belaufen sich auf überschaubare rund 25,75 Euro.

Monatliche Auswertung Vorher (analog) Nachher (digital) Monatliche Ersparnis
Zeitaufwand Verwaltung 22,50 Std. 5,88 Std. – 16,62 Std.
Material- & Portokosten 50,00 EUR 0,00 EUR – 50,00 EUR
DATEV-Softwarekosten 0,00 EUR 25,75 EUR + 25,75 EUR
Gesamtkosten (bei 45 €/Std.) 1.062,50 EUR 290,35 EUR – 772,15 EUR

Durch die intelligente Verzahnung der Systeme spart Thomas Förster rechnerisch fast zwei volle Arbeitstage pro Monat. Auf das Jahr hochgerechnet entlastet die Digitalisierung das Unternehmen um rund 9.265 Euro – Ressourcen, die direkt in das Unternehmenswachstum investiert werden können. Die genauen Werte hängen naturgemäß von Belegvolumen, Stundensatz und individueller Ausgangslage Ihres Unternehmens ab und dienen hier als Orientierung.

So gehen Sie die Umstellung Schritt für Schritt an

Ein erfolgreicher Umstieg gelingt selten über Nacht, sondern folgt idealerweise einem strukturierten Fahrplan:

1. Bestandsaufnahme: Analysieren Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerkanzlei, wo im aktuellen Prozess die größten Medienbrüche und Zeitfresser liegen.

2. Modulauswahl: Legen Sie fest, welche DATEV-Bausteine – Unternehmen online, Auftragswesen next, LODAS, Arbeitnehmer online – für Ihre Unternehmensgröße und Branche sinnvoll sind.

3. Pilotphase: Starten Sie mit einem überschaubaren Teilbereich, etwa der Belegerfassung, bevor Sie den gesamten Prozess umstellen.

4. Schulung: Binden Sie Ihr Team frühzeitig ein und stellen Sie sicher, dass die neuen Abläufe im Alltag tatsächlich gelebt werden.

5. Verfahrensdokumentation: Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Kanzlei eine GoBD-konforme, schriftliche Dokumentation – insbesondere, wenn Sie Papierbelege künftig vernichten möchten.

6. Echtbetrieb und Nachjustierung: Gehen Sie live, überprüfen Sie die Ergebnisse nach einigen Wochen und passen Sie Abläufe bei Bedarf an.

Jetzt handeln, statt unter Zeitdruck geraten

• Planen Sie die Umstellung auf digitale Steuerberatung und Finanzbuchhaltung mit DATEV Unternehmen online, Auftragswesen next, LODAS oder Arbeitnehmer online?

• Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie gerne bei der individuellen Modulauswahl, der technischen Einrichtung und der GoBD-konformen Verfahrensdokumentation.

Nutzen Sie unser digitales Onboarding-Formular oder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch mit uns.

Häufige Fragen zum Thema

1. Sind auch Kleinunternehmen von der E-Rechnungspflicht betroffen?

Ja, allerdings differenziert der Gesetzgeber zwischen Empfang und Versand. Die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, gilt seit dem 1. Januar 2025 ausnahmslos für alle Unternehmen – auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer dagegen dauerhaft befreit; sie dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden.

2. Darf ich meine Papierbelege nach dem Einscannen für DATEV Unternehmen online direkt wegwerfen?

Die Vernichtung der physischen Papieroriginale – das sogenannte ersetzende Scannen – ist nach den GoBD grundsätzlich zulässig. Zwingende Voraussetzung ist jedoch eine individuelle, schriftliche Verfahrensdokumentation, die den Scanprozess von der Belegannahme bis zur Archivierung nachvollziehbar beschreibt. Bestimmte Dokumente, etwa notarielle Urkunden, sind von der Vernichtung ohnehin ausgenommen. Sprechen Sie die Details am besten mit Ihrer Steuerkanzlei ab.

3. Wie sicher sind die Lohn- und Gehaltsdaten meiner Angestellten bei DATEV Arbeitnehmer online?

Die Daten werden in der DATEV-Cloud in Deutschland gespeichert und unterliegen strengen Datenschutzvorgaben. Der Zugang für Arbeitnehmende erfolgt über verschlüsselte Verbindungen und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, etwa über eine Authenticator-App.

4. Was kostet die Umstellung auf das DATEV-Ökosystem für ein kleines oder mittleres Unternehmen?

Die Kosten hängen von Belegvolumen, Mitarbeiterzahl und den gewählten Modulen ab und werden in der Regel als monatliche Lizenzgebühr abgerechnet. In unserem Praxisbeispiel lagen die Softwarekosten für ein Unternehmen mit 15 Mitarbeitenden bei rund 25,75 Euro im Monat – dem stehen deutlich höhere Einsparungen bei Zeit- und Materialaufwand gegenüber. Für eine belastbare Kalkulation erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

5. Wie lange dauert die Einführung von DATEV Unternehmen online in der Praxis?

Für ein kleines bis mittleres Unternehmen ist eine Einrichtung inklusive Schulung häufig innerhalb weniger Wochen möglich, wenn die Umstellung schrittweise – etwa beginnend mit der Belegerfassung – erfolgt. Der genaue Zeitrahmen hängt von der Komplexität Ihrer bestehenden Prozesse und der Verfügbarkeit Ihres Teams für Schulungen ab.

6. Muss mein Unternehmen schon jetzt selbst E-Rechnungen versenden können?

Das kommt auf Ihren Vorjahresumsatz an. Liegt dieser über 800.000 Euro, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen versenden. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro haben Sie bis Ende 2027 Zeit, bevor ab dem 1. Januar 2028 die Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen gilt. Empfangen und verarbeiten können müssen Sie E-Rechnungen dagegen bereits seit dem 1. Januar 2025.

7. Welche Belege kann ich per Smartphone-App erfassen, welche nicht?

Laufende Geschäftsvorfälle wie Eingangsrechnungen, Quittungen oder Reisekostenbelege eignen sich in der Regel sehr gut für die mobile Erfassung. Für bestimmte Unterlagen, etwa notariell beurkundete Dokumente oder Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis, gelten Sonderregeln bei der Aufbewahrung. Im Zweifel klärt Ihre Steuerkanzlei, ob ein Beleg nach dem Scannen vernichtet werden darf.

8. Was passiert, wenn ich die E-Rechnungspflicht nicht rechtzeitig einhalte?

Eine nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung kann umsatzsteuerliche Risiken mit sich bringen, etwa bei der Anerkennung des Vorsteuerabzugs beim Empfänger. Zudem verlangen viele größere Geschäftspartner die E-Rechnung inzwischen unabhängig von den gesetzlichen Fristen als Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Wir empfehlen daher, die Umstellung nicht erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Übergangsfrist anzugehen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die dargestellten Zahlen zum Praxisbeispiel sind fiktiv und dienen der Veranschaulichung.